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Energie & Dämmung

Prime Habitation beendet: Rénopack in der Wallonie

Die Prime Habitation endete am 30. September 2026. Es folgen Rénopack und Rénoprêt: wer Anspruch hat, welche PEB-Bedingungen gelten, was sich am Angebot ändert.

Vom Batizzy-TeamVeröffentlicht am Aktualisiert am 9 Min. Lesezeit

Die Prime Habitation gibt es nicht mehr. Die befristete Regelung der Wallonie endete am 30. September 2026 um 23.59 Uhr: Bis dahin mussten die Arbeiten abgeschlossen und der Antrag eingereicht sein. Seit dem 1. Oktober unterstützt die Region Renovierungen weiterhin, aber mit Darlehen, für ein Gesamtprojekt und nur für Wohnungen mit schlechter Energiebilanz. Wer eine Baustelle plant, spürt den größten Unterschied bei der Reihenfolge: zuerst das Audit, dann das Darlehen, und die Arbeiten erst nach der Unterzeichnung des Kreditvertrags.

Was sich am 1. Oktober 2026 geändert hat

Die Prämien pro Posten sind abgeschafft. Die regionale Hilfe wird jetzt auf alle förderfähigen Arbeiten des Projekts zusammen berechnet (Dach, Dämmung, Fenster, Heizung...) und läuft über zwei bereits bestehende Darlehen mit überarbeiteten Bedingungen: Rénopack und Rénoprêt.

Sie gilt auch nicht mehr für jede Wohnung. Sie müssen von einem PEB-Label G oder F ausgehen und nach den Arbeiten mindestens D erreichen, oder von E auf mindestens C kommen. Eine Wohnung mit Label D oder besser fällt heraus. Die Region sieht Ausnahmen vor, wenn das Ziellabel aus technischen, funktionalen oder wirtschaftlichen Gründen nachweislich nicht erreichbar ist.

Rénopack oder Rénoprêt: wer bekommt was

Entscheidend ist die Einkommenskategorie Ihres Haushalts, berechnet auf das steuerpflichtige Einkommen. Die Grenzen wurden am 1. Januar 2026 indexiert, und pro unterhaltsberechtigter Person werden 5 000 € vom berücksichtigten Einkommen abgezogen.

Kategorie Haushaltseinkommen Darlehen Zinssatz Nicht zurückzuzahlender Anteil
C1 bis 28 900 € Rénopack 0 % bis 50 %
C2 28 900,01 € bis 41 100 € Rénopack 0 % bis 40 %
C3 41 100,01 € bis 67 100 € Rénopack 0 % bis 15 %
C4 67 100,01 € bis 122 800 € Rénoprêt Vorzugszins keiner

Das "bis" hat einen Grund. Die Prozentsätze enthalten einen Aufschlag von 5 % für Projekte, die bei allen Arbeiten an der Gebäudehülle Ökomaterialien oder biobasierte Materialien verwenden. Ohne diesen Aufschlag beträgt der nicht zurückzuzahlende Anteil 45 % in C1, 35 % in C2 und 10 % in C3. Er gilt nur für die förderfähigen Arbeiten, nicht für alle Kosten des Projekts.

Rénopack ist ein zinsloses Darlehen, von dem ein Teil nie zurückgezahlt wird: eine Prämie in anderer Form. Es ist Haushalten der Kategorien C1 bis C3 vorbehalten, die selbst in der Wohnung leben. Sie brauchen ein dingliches Recht an der Immobilie (zum Beispiel als Eigentümer) und müssen spätestens 24 Monate nach der Gewährung des Darlehens dort wohnen. Wer eine weitere Wohnung besitzt oder Mieteinnahmen bezieht, ist ausgeschlossen.

Rénoprêt ist ein Darlehen zu einem Vorzugszins, in manchen Fällen zinslos (Anpassung der Wohnung an eine Behinderung, Arbeiten nach einer anerkannten Naturkatastrophe). Es richtet sich insbesondere an Haushalte der Kategorie C4, an Vermieter und an Miteigentümergemeinschaften.

Das Darlehen kann bis zu 75 000 € für ein Einfamilienhaus und 60 000 € für eine Wohnung betragen (Privatteile, Haushaltseinkommen bis 122 800 €). Für die Gemeinschaftsteile kann eine Miteigentümergemeinschaft bis zu 60 000 € pro Wohnung leihen, höchstens 600 000 € bei weniger als 20 Einheiten und 750 000 € ab 20 Einheiten.

Rechenbeispiel zur Veranschaulichung: Ein Haushalt der Kategorie C2 leiht 30 000 € für förderfähige Arbeiten und dämmt die gesamte Hülle mit biobasierten Materialien. Die Ermäßigung beträgt 40 %, also 12 000 €. Der Haushalt zahlt 18 000 € zurück, ohne Zinsen.

Was Sie prüfen sollten, bevor Sie etwas unterschreiben

Ausgangspunkt ist das Wohnungsaudit (audit logement). Es legt das PEB-Label der Wohnung fest, listet die Arbeiten für Sicherheit, Gesundheit und Energieeinsparung auf und bringt sie in eine Reihenfolge. Der Bericht muss höchstens ein Jahr vor dem Antrag erstellt oder aktualisiert worden sein, und seine Kosten können mitfinanziert werden. Für einen Haushalt der Kategorie C1 ohne aktuelles Audit kann der Kreditgeber das Label bei seiner eigenen Begutachtung schätzen.

Finanziert werden nur Arbeiten, die in diesem Bericht (oder in der Begutachtung des Kreditgebers) stehen und zum Erreichen des Ziellabels nötig sind. Die SWCS nennt Dacheindeckung und Dachstuhl, Gesimse und Dachrinnen, die Dämmung von Dach, Wänden und Böden, Fenster, eine Wärmepumpe oder einen Biomassekessel, Warmwasserbereitung, eine vollständige Lüftungsanlage und außenliegenden Sonnenschutz. Dazu kommen Arbeiten für Gesundheit und Sicherheit (Elektrik und Gas normgerecht machen, Feuchtigkeit, Hausschwamm, Radon, Standsicherheit), das Audit selbst sowie Honorare von Architekt oder Landvermesser, die mit dem Projekt zusammenhängen.

Der letzte Punkt bringt die meisten Zeitpläne durcheinander: Die Arbeiten dürfen nicht beginnen, und es darf keine Anzahlung geleistet werden, bevor der Kreditvertrag unterschrieben ist. Die SWCS warnt, dass ein zu früh begonnener oder bezahlter Posten die Förderfähigkeit des Projekts gefährden kann.

Die Schritte in der richtigen Reihenfolge

  1. Lassen Sie das Wohnungsaudit von einem zugelassenen Auditor durchführen. Ohne Audit, das jünger als ein Jahr ist, kein Antrag (außer der Ausnahme für C1 oben).
  2. Holen Sie Angebote ein, die den Empfehlungen des Audits folgen. Sie gehören zu den Unterlagen des Antrags.
  3. Melden Sie sich bei der SWCS vorab an, die dafür ein Onlineformular geöffnet hat. Das ist noch kein Förderantrag und begründet keinen Anspruch: Sie werden nur kontaktiert. Laut SWCS soll das System Anfang 2027 voll einsatzbereit sein, sobald die Akten der alten Regelung abgearbeitet sind.
  4. Sammeln Sie die Unterlagen: Audit, Angebote, eventuelle Genehmigungen, Nachweise zum Haushaltseinkommen.
  5. Unterschreiben Sie den Kreditvertrag, und erst danach beginnt die Baustelle.

Zwei Einrichtungen vergeben die Darlehen. Die Société wallonne du Crédit social (SWCS, 078 15 80 08) arbeitet mit zugelassenen Schaltern für Sozialkredite. Der Fonds du Logement de Wallonie (071 20 77 00) richtet sich insbesondere an Familien mit drei oder mehr Kindern, an Vermieter und an Miteigentümergemeinschaften. Eine erste kostenlose Beratung erhalten Sie unter der Nummer 1718 (montags bis freitags, 8.30 bis 17 Uhr), in einem Guichet Énergie Wallonie oder in einem Espace Wallonie. Ab dem 1. Januar 2028 übernimmt die Agence wallonne de l'Habitation die Steuerung.

Bei geringem Einkommen lohnt sich auch ein Blick auf die MEBAR-Beihilfe, grundsätzlich bis zu 2 000 € für bestimmte Dämm-, Fenster- oder Heizungsarbeiten. Der Antrag läuft über das ÖSHZ (CPAS) Ihrer Gemeinde, vor jedem Kauf und vor Beginn der Arbeiten.

Wichtig für Ostbelgien: In den Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft gilt ein eigenes System. Das Ministerium der DG vergibt eigene Energieprämien (Energieberatung, Gospertstraße 1, 4700 Eupen, Tel. 087 55 22 44). Klären Sie dort, welche Hilfe für Ihre Wohnung gilt, bevor Sie mit der Planung beginnen.

Die Übergangsregelung: alte Prämien, die noch möglich sind

Projekte, die vor der Reform von 2025 begonnen wurden, sind nicht alle verloren. Wenn Sie spätestens am 13. Februar 2025 ein Angebot oder einen endgültigen Bestellschein unterschrieben haben, bleiben die alten Regelungen offen: die Prämien Habitation 2019 und 2023, die Prämien Toiture et Petits Travaux und die Prämien Chauffage et Eau chaude pour tous. Die Regeln:

  • Der Antrag muss spätestens am 30. September 2027 eingereicht werden;
  • eine Anzahlung wird nicht verlangt, aber jeder Investition muss eine Kopie des datierten und unterschriebenen Angebots (oder der Nachweis der endgültigen Bestellung) beiliegen;
  • für die Prämien Habitation 2019 und 2023 bleibt ein vorheriges Wohnungsaudit Pflicht, auch für Dacharbeiten;
  • für die Prämien Chauffage et Eau chaude pour tous muss die Schlussrechnung spätestens auf den 31. Dezember 2026 datiert sein.

Sie haben schon einen Antrag gestellt? Dann müssen Sie nichts neu einreichen: Die Verwaltung prüft die betroffenen Akten von sich aus erneut und meldet sich bei Bedarf.

Was sich an Ihrem Angebot ändert

Wenn das Darlehen auf ein Gesamtprojekt berechnet wird, wird das Angebot Teil der Kreditakte. Besprechen Sie diese Punkte mit Ihrem Unternehmer:

  • Richten Sie das Angebot am Audit aus und übernehmen Sie Posten für Posten die Bezeichnungen der Empfehlungen. Der Kreditgeber soll den Zusammenhang erkennen, ohne raten zu müssen.
  • Trennen Sie förderfähige Arbeiten vom Rest. Die Ermäßigung des Rénopack gilt nur für sie: Eine Küche, die Sie gleich mit erneuern, gehört auf eigene Zeilen.
  • Benennen Sie die Materialien. Wer den Aufschlag für Ökomaterialien möchte, muss bei jedem Posten der Hülle den Dämmstoff oder das verwendete Material angeben lassen.
  • Klären Sie die Anzahlung. Lassen Sie ins Angebot schreiben, dass weder Arbeiten noch Anzahlung vor der Unterzeichnung des Kreditvertrags beginnen.
  • Prüfen Sie die Mehrwertsteuer. Für eine private Wohnung, die älter als 10 Jahre ist, bleiben die Arbeiten bei 6 %, wenn die Bedingungen erfüllt sind. Seit dem 29. Juli 2025 werden ein Gas- oder Ölkessel und seine spezifischen Teile mit 21 % berechnet, Arbeitslohn inklusive. Heizkörper, Fußbodenheizung und Leitungen können bei 6 % bleiben, wenn die Rechnung beide Sätze klar trennt. Einzelheiten finden Sie in unserem Leitfaden 6 % MwSt. in Belgien.
  • Vergessen Sie Heizöl. Ölkessel sind in Neubauten seit dem 1. Januar 2026 verboten. In bestehenden Gebäuden sind Einbau und Austausch ab dem 1. Januar 2031 verboten.

FAQ

Gibt es die Prime Habitation noch?

Nein. Die befristete Regelung endete am 30. September 2026: Die Arbeiten mussten bis 23.59 Uhr an diesem Tag abgeschlossen und der Antrag eingereicht sein. Nur Projekte mit einem Angebot oder Bestellschein, der spätestens am 13. Februar 2025 unterschrieben wurde, können noch unter die alten Prämien fallen, mit einem Antrag bis spätestens 30. September 2027.

Meine Wohnung hat Label D: Habe ich Anspruch auf Rénopack?

Nein, außer bei einer Ausnahme. Die neue Regelung richtet sich an Wohnungen mit Label G, F oder E, die mindestens einen Labelsprung schaffen: mindestens D bei G und F, mindestens C bei E. Eine Wohnung mit Label D oder besser fällt heraus.

Darf ich mit den Arbeiten beginnen, bevor ich das Darlehen habe?

Nein. Weder dürfen die Arbeiten beginnen noch darf eine Anzahlung geleistet werden, bevor der Kreditvertrag unterschrieben ist. Ein zu früh begonnener Posten kann die Förderfähigkeit des Projekts gefährden.

Lässt sich Rénopack mit 6 % MwSt. kombinieren?

Ja. Der Mehrwertsteuersatz hängt von steuerlichen Bedingungen ab (Wohnung älter als 10 Jahre, private Nutzung, vom Unternehmer an den Bewohner erbrachte und berechnete Arbeiten), nicht von der Finanzierung. Achten Sie auf Gas- und Ölkessel: Sie werden seit dem 29. Juli 2025 mit 21 % berechnet.

Vergleichen Sie Angebote, bevor Sie sich festlegen

Sie renovieren in Brüssel? Lesen Sie unseren Überblick über die Brüsseler Hilfen. In Flandern läuft alles über Mijn VerbouwPremie. Wo Ihre Wohnung heute steht, erklärt unser Leitfaden zum PEB in der Wallonie: So lesen Sie den Ausweis.

Auf Batizzy beschreiben Sie Ihr Vorhaben einmal. Unternehmer aus Ihrer Region antworten über die Nachrichten des Vorhabens, danach vergleichen Sie ihre Angebote nebeneinander, mit Gesamtbetrag inkl. MwSt., Anzahlung und Gültigkeit. Ein guter Moment, um zu prüfen, ob jedes Angebot Ihrem Audit folgt.

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