Zum Inhalt springen
Gesetze & Prämien

6 % MwSt. in Belgien: Bedingungen, Beispiele und zu vermeidende Fehler

Wann profitieren Sie vom ermäßigten MwSt.-Satz von 6 % für Ihre Arbeiten in Belgien? Genaue Bedingungen, Pflichtangabe auf der Rechnung, Rechenbeispiele.

Équipe Batizzy5 Min Lesezeit

Der ermäßigte MwSt.-Satz von 6 % auf Renovierungsarbeiten ist der am häufigsten genutzte Steuervorteil in Belgien für Privatpersonen. Bei einer Baustelle von 20 000 € sind das 3 000 € Ersparnis gegenüber dem Regelsatz von 21 %. Dennoch resultiert die Hälfte der MwSt.-Streitigkeiten im Bauwesen aus einer falschen Anwendung der Bedingungen. Hier ist die klare Regel im Jahr 2026.

Die 4 kumulativen Bedingungen

Damit eine Baustelle den Satz von 6 % beanspruchen kann, müssen die folgenden 4 Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:

1. Privatwohnung

Das Objekt muss eine Privatwohnung sein, das heißt:

  • Einfamilienhaus, das vom Eigentümer oder einem Mieter bewohnt wird
  • Wohnung, die als Haupt- oder Zweitwohnsitz bewohnt wird
  • Studentenwohnung (unter bestimmten Bedingungen)

Ausgeschlossen sind: Büros, Geschäftsräume, landwirtschaftliche Gebäude, Hotelflächen sowie jeder Teil eines Gebäudes mit nicht wohnwirtschaftlicher Nutzung.

2. Gebäude älter als 10 Jahre

Ab dem 1. Januar 2024 wurde das Mindestalter auf 10 vollendete Jahre am Datum der Rechnung gesetzt. Konkret wird eine Wohnung, deren Erstbezug 2014 stattfand, am 1. Januar 2025 anspruchsberechtigt.

Zur Altersprüfung: Der Erstbezug entspricht dem Datum des Übergabeprotokolls oder der ersten Eintragung im Bevölkerungsregister. Im Zweifelsfall fragen Sie Ihre Gemeinde.

3. Arbeiten zur Umgestaltung, Renovierung oder Verbesserung

Anspruchsberechtigt sind:

  • Vollständige oder teilweise Renovierung (innen, außen)
  • Dämm- und Energieverbesserungsarbeiten
  • Austausch von Fenstern, Türen, Dächern
  • Installation von Heizung, Sanitäranlagen, Elektrik
  • Ausbau von Dachgeschoss oder Keller
  • Verschönerungsarbeiten (Anstrich, Fliesen, Parkett)

Ausgeschlossen sind:

  • Bau eines neuen Gebäudes (Satz 21 %)
  • Bedeutende Erweiterung (mehr als 50 % der Fläche oder erhebliche Volumenzunahme)
  • Reine Gartenarbeiten (Landschaftsbau, isolierte Holzterrasse)
  • Kauf nicht eingebauter Geräte (Kühlschrank, Waschmaschine)

4. Ausführung durch einen BCE-eingetragenen Unternehmer

Der Unternehmer muss in der Zentralen Datenbank der Unternehmen eingetragen sein, mit einer NACE-Tätigkeit, die den Arbeiten entspricht. Siehe unseren Artikel einen BCE-Profi vor der Unterschrift prüfen.

Die Pflichtangabe auf der Rechnung

Um den Satz von 6 % anzuwenden, MUSS der Unternehmer diese Angabe auf das Angebot und die Rechnung aufnehmen:

"MwSt. zu 6 % gemäß Nr. XXXVIII der Tabelle A des Anhangs zum königlichen Erlass Nr. 20 vom 20.07.1970. In Ermangelung einer schriftlichen Anfechtung innerhalb eines Monats ab Erhalt der Rechnung wird vermutet, dass der Kunde die Anwendungsvoraussetzungen des ermäßigten Satzes anerkennt."

Ohne diese Angabe kann die MwSt.-Prüfung die Rechnung auf den Satz von 21 % umqualifizieren und der Unternehmer wird nachveranlagt.

Tipp: Auf Batizzy wird diese Angabe von unserem Angebotseditor automatisch hinzugefügt, sobald die Bedingungen im Kundenformular validiert sind.

Rechenbeispiele 2026

Beispiel 1: Küchenrenovierung 8 000 € netto

Brüsseler Wohnung, gebaut 2010, vom Eigentümer bewohnt.

Satz 21 % Satz 6 %
Netto 8 000 € 8 000 €
MwSt. 1 680 € 480 €
Brutto 9 680 € 8 480 €
Ersparnis Satz 6 % 1 200 €

Beispiel 2: Dachdämmung 4 500 € netto

Lütticher Haus, gebaut 1985, vom Eigentümer bewohnt.

Satz 21 % Satz 6 %
Netto 4 500 € 4 500 €
MwSt. 945 € 270 €
Brutto 5 445 € 4 770 €
Ersparnis Satz 6 % 675 €

Kombinierbar mit der wallonischen Wohnprämie (bis zu 50 €/m²) und dem Auditbonus von 25 %.

Beispiel 3: Erweiterung um 30 m² 65 000 € netto

Haus, gebaut 2000, Erweiterung, die die Fläche um mehr als 50 % erhöht.

Anwendbarer Satz
Bau der Erweiterung 21 % (neues Gebäude)
Arbeiten am Bestand 6 % (Renovierung)

Der Unternehmer muss die Posten auf der Rechnung aufteilen. Diese Aufteilung ist häufig strittig. Verlangen Sie ein Angebot, das die 2 Posten klar unterscheidet.

Häufige Fehler

1. Rechnung ohne Erwähnung der ermäßigten MwSt.

Ohne die exakte Erwähnung sind Sie dem Risiko einer Nachveranlagung ausgesetzt. Lehnen Sie jede Rechnung ab, die nicht die offizielle Formulierung trägt.

2. Nicht entsprechende NACE-Tätigkeit

Ein als "Fliesenleger" angemeldeter Profi, der Ihnen Klempnerarbeiten zu 6 % in Rechnung stellt, begeht einen Verstoß. Prüfen Sie, dass die fakturierten Arbeiten einer eingetragenen Tätigkeit entsprechen. In der BCE sind die NACE-Codes öffentlich einsehbar.

3. Verwechslung mit Gartenarbeiten

Rein außenliegende Arbeiten (Holzterrasse, Zaun, Gartenanlage) sind nicht für 6 % berechtigt, außer sie sind untrennbar mit einer Baustelle am Gebäude verbunden (Bsp.: Abdichtung einer Terrasse über einem bewohnten Raum).

4. Gebäude genau 10 Jahre alt

Die Schwelle ist strikt. Liegt die Rechnung vor dem 10-Jahres-Jubiläum, gilt der Satz von 21 %. Verschieben Sie die Rechnungsstellung gegebenenfalls um einige Tage.

5. MwSt. abrechnen, während die Arbeiten laufen

Wenn die Arbeiten vor der Schwelle der 10 Jahre beginnen und danach enden, zählt das Datum der Rechnung. Sie können also eine Baustelle vor den 10 Jahren beginnen und die Rechnung ausstellen lassen, sobald die Schwelle überschritten ist.

Sonderfall: B2B-Reverse-Charge (Vertragspartner)

Wenn Sie selbst MwSt.-pflichtiger Selbstständiger sind und Arbeiten in Ihren Geschäftsräumen ausführen lassen:

  • Der Profi stellt Ihnen netto in Rechnung (ohne MwSt.)
  • Sie führen die MwSt. in Ihrer vierteljährlichen Erklärung an

Es ist die Regelung "Vertragspartner" oder "Reverse-Charge". Pflichtangabe auf der Rechnung:

"Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Vertragspartner. Der Kunde schuldet die MwSt."

Auf Batizzy wird diese Regelung nativ verwaltet: Sie kreuzen das Feld "MwSt.-pflichtiger Kunde" an und das Angebot wechselt in den Vertragspartner-Modus.

Wie Batizzy die MwSt.-Konformität automatisiert

Unser Angebotseditor:

  • Prüft automatisch das Alter des Gebäudes (Eingabe Postleitzahl + Jahr)
  • Wendet den richtigen Satz gemäß den angekreuzten Bedingungen an
  • Fügt die genaue rechtliche Erwähnung hinzu
  • Verwaltet den B2B-Vertragspartner
  • Erzeugt eine konforme PDF, bereit für Peppol

Mein Projekt starten und konforme Angebote erhalten.

Verwandte Artikel