Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle B2B-Transaktionen in Belgien elektronische Rechnungen in einem strukturierten Format über das Peppol-Netzwerk versenden. PDF-Rechnungen per E-Mail zwischen Profis sind vorbei, das ist ab jetzt ein steuerlicher Verstoß.
Warum diese Verpflichtung?
Die Europäische Union arbeitet seit 5 Jahren auf eine Harmonisierung der B2B-Rechnungsstellung hin, um MwSt.-Betrug zu reduzieren und die buchhalterische Abstimmung zu beschleunigen. Belgien wendet diese Richtlinie mit einem schnellen Zeitplan an:
- Januar 2024: Verpflichtung für den öffentlichen Sektor (bereits in Kraft).
- Januar 2026: Verpflichtung für alle Transaktionen zwischen MwSt.-pflichtigen Unternehmen.
Was sich konkret für Sie ändert
Wenn Sie Handwerker oder Bauunternehmer sind:
- Sie müssen eine Peppol-Kennung haben (vergleichbar mit einer "E-Mail-Adresse" für strukturierte Rechnungen).
- Ihre B2B-Rechnungen müssen im UBL 2.1-Format versandt werden (strukturiertes XML, kein PDF).
- Sie laufen über einen Peppol Access Point (Storecove, Unifiedpost, usw.), vergleichbar mit einem E-Mail-Anbieter.
- Es steht Ihnen frei, eine für Menschen lesbare PDF zu erzeugen, die bleibt nützlich für Ihre Privatkunden (die nicht von Peppol betroffen sind).
Wie Batizzy Sie unterstützt
Unser Rechnungsmodul verwaltet automatisch:
- Die Erzeugung des konformen UBL 2.1 XML für jede B2B-Rechnung.
- Die in Ihrem Profi-Profil hinterlegte Peppol-Kennung (BCE automatisch validiert).
- Den Versand über unseren Partner-Access-Point (geplant für Q1 2026).
- Die Aufbewahrung über 10 Jahre (belgische buchhalterische Pflicht).
Sie erstellen Ihre Rechnungen weiterhin wie gewohnt, das XML wird im Hintergrund erzeugt und versandt. Keine Veränderung in Ihrem Alltag.
Zum Starten
- Erstellen Sie Ihr Batizzy-Profi-Konto (BCE-Prüfung automatisch in 5 Min.).
- Tragen Sie Ihre Peppol-Kennung in Ihren Einstellungen ein (oder lassen Sie sie von uns erzeugen).
- Stellen Sie Ihre Rechnungen weiterhin normal aus, der Rest läuft unsichtbar ab.
Tipp: Wenn Sie hauptsächlich Privatpersonen Rechnungen ausstellen, sind Sie nicht betroffen. Aber sobald Sie auch nur einen B2B-Kunden haben (einen anderen Handwerker, einen Laden, ein Unternehmen), ist Peppol ab der ersten Rechnung Pflicht.
Weitere Details auf der offiziellen Website des FÖD Finanzen: finances.belgium.be/peppol.
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